Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Fassung 1.0 vom 06.09.2026

Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO. Es beschreibt, was diese Software verarbeitet. Die Agentur führt es als Verantwortliche (Art. 30 Abs. 1), der Betreiber als Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 2). Die Angaben zu Firmierung, Anschrift, Vertretungsberechtigten und gegebenenfalls Datenschutzbeauftragten trägt jede Seite für sich ein — sie stehen nicht in der Software.

Verarbeitungstätigkeiten

DatenZweckBetroffeneDauer
Benutzerkonten (Name, E-Mail, Rolle, Status, Kennwort-Hash, zweiter Faktor)Anmeldung, Rechtevergabe, Absicherung des ZugangsAgenturmitarbeitende, Fotografen, Maklerbürosbis zum Ende der Nutzung; Einladungen verfallen nach Ablauf ihrer Frist
Objekte (Adresse, Koordinaten, Notizen) und ObjektdokumenteVorbereitung und Durchführung von FototerminenMaklerbüros, in Notizen genannte Ansprechpartnerbis zur Löschung durch die Agentur
Termine, Vorschläge, Zuteilungen, AbsagenPlanung, Abstimmung und Nachweis der TerminvergabeAgenturmitarbeitende, Fotografen, Maklerbürosbis zur Löschung durch die Agentur
Abwesenheiten und VerfügbarkeitenZuteilung nur an tatsächlich verfügbare PersonenAgenturmitarbeitende, Fotografenbis zur Löschung durch die Agentur
Benachrichtigungen (E-Mail und im Portal)Information über Termine, Freigaben und Änderungenalle NutzendenPortal-Benachrichtigungen bis zur Löschung durch die Agentur
Sicherheitsprotokoll (wer, wann, welche Handlung)Nachvollziehbarkeit sicherheitsrelevanter Vorgänge, Art. 32 DSGVOalle Nutzendenunveränderlich; Löschung nur durch den Betreiber nach dessen Frist
Betriebsprotokolle des ServersFehlersuche und Betriebssicherheitalle Nutzenden30 Tage (einstellbar über LOG_RETENTION_DAYS)
Fehlermeldungen aus der AnwendungBearbeitung gemeldeter Problememeldende Personenbis zur Löschung durch den Betreiber

Empfänger

Übermittlung in Drittländer

Durch die Software selbst findet keine Übermittlung in ein Drittland statt. Ob der Hosting- oder E-Mail-Anbieter des Betreibers eine solche vornimmt, ist dort einzutragen.

Schutzmaßnahmen

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in Ziffer 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags beschrieben. Sie stehen dort einmal und werden hier nicht abgeschrieben — zwei Fassungen derselben Liste laufen auseinander.

Diese Vorlage beschreibt die Software wahrheitsgemäß. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Zurück zur Übersicht